Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz zur AfD

Bundesamt für Verfassungsschutz

Der Verfassungsschutzbericht stuft die AfD als gesichert rechtsextrem ein. Die Kritik richtet sich darauf, dass der zur Einstufung angelegte Maßstab nicht dem des Bundesverfassungsgerichts für die Prüfung von Parteiverboten entspricht. Dies ist relevant, da die rechtliche Beurteilung einer Partei erhebliche verfassungsrechtliche und politische Implikationen hat.

Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz zur AfD

Erwähnungen (1)

Lanz & Precht
🗣 Frauke Brosius-Gersdorf referenziert bei ⏱ 00:21:21
„Und wenn Sie da mal anschauen, und das ist ja die Kernfrage, was der Maßstab ist, der in diesem Bericht drinsteht für die Verfassungsfeindlichkeit, dann muss ich ehrlich sagen, der deckt sich jedenfalls mal nicht mit dem Maßstab, den wir sonst kennen.“

Brosius-Gersdorf und Precht diskutieren ausführlich den Verfassungsschutzbericht zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem. Brosius-Gersdorf kritisiert, dass der angelegte Maßstab nicht dem des Bundesverfassungsgerichts für ein Parteiverbot entspreche.

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