Habe ich ein Recht auf eigene Fakten
Lars Weisbrod
Lars Weisbrod untersucht die juristische Unterscheidung zwischen Meinungsfreiheit und Tatsachenbehauptungen im deutschen Recht. Während jeder eine Meinung vertreten darf, sind falsche Tatsachenbehauptungen nicht von der Meinungsfreiheit geschützt – eine wichtige Abgrenzung in Zeiten von Desinformation. Der Vortrag beleuchtet, wie diese Unterscheidung zum Schutz von Fakten und öffentlicher Wahrheit beiträgt.
Erwähnungen (1)
„Ich habe vor einigen Jahren mal, durfte ich an einer Universität einen Vortrag halten, der hatte den Titel, auf den ich immer noch sehr stolz bin, habe ich mein Recht auf eigene Fakten. Weil es wurde immer damals und immer noch so behauptet, naja, du hast ein Recht auf eigene Meinung, aber nicht auf eigene Fakten.“
Weisbrod erwähnt seinen eigenen Universitätsvortrag, in dem er die deutsche Unterscheidung zwischen Meinungsfreiheit und Tatsachenbehauptungen untersucht hat. Er beschreibt, wie er dabei herausfand, dass falsche Tatsachenbehauptungen in Deutschland nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sind – eine Erkenntnis, die ihn selbst überrascht hat.
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