Sie bringen den Tod ...
Sabine Rückert, Andreas Sentker, Anne Kunze, Daniel Müller & Gäste
In dieser Folge spricht Wissenschaftsjournalistin Martina Keller über Suizidassistenz in Deutschland — ein Thema, das seit dem historischen Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 neu verhandelt wird. Die Richter erklärten damals das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe für verfassungswidrig und leiteten das Recht auf selbstbestimmtes Sterben direkt aus dem Grundgesetz ab. Doch wer darf helfen, und wie lässt sich sicherstellen, dass der Sterbewunsch wirklich frei geäußert wird?
„Die Verfassungsrichter haben gesagt, dass es nicht von einer schweren Erkrankung abhängt oder von der Lebensphase, ob man sich das Leben nehmen darf, sondern sie haben dieses Recht, selbstbestimmt das eigene Leben zu beenden, sehr hoch verankert.“
Erwähnte Medien (2)
Artikel über den Fall Oliver H. und Suizidassistenz
Martina Keller
🗣 Andreas Sentker referenziert bei ⏱ 00:11:49 „Und darum, lass uns doch diesen Patienten einmal ganz genau angucken. Oliver H. heißt er in deinem Text.“
Andreas Sentker verweist auf einen von Martina Keller verfassten Text – vermutlich einen ZEIT-Artikel – über den Fall Oliver H., einen psychisch kranken Mann, dem der Suizidhelfer Johann Spittler beim Sterben half. Der Artikel bildet die journalistische Grundlage für die gesamte Podcast-Episode.
Artikel über Suizidhelfer-Prozesse (ZEIT)
Anne Kunze
🗣 Sabine Rückert referenziert bei ⏱ 00:42:53 „Der Richter, der das Urteil über Herrn Spittler verkündet hat, allein gefällt hat er es ja nicht, wird ja eine große Strafkammer gewesen sein, aber er hat es verkündet und der hat gesagt, der ärgste Feind der Einsicht ist die Absicht, so lese ich es in deinem Artikel.“
Sabine Rückert bezieht sich auf einen Artikel von Anne Kunze, in dem die Prozesse gegen die Suizidhelfer Johann Spittler und Christoph Torowski ausführlich dokumentiert werden. Der Artikel enthält Details aus den Gerichtsverhandlungen, etwa das Zitat des Richters über Einsicht und Absicht. An mehreren Stellen im Gespräch wird auf den Artikel verwiesen ('du schreibst zum Beispiel'), er bildet offenbar die Recherchegrundlage für die gesamte Podcast-Episode.