#227
R wie Revision
Sabine Rückert, Andreas Sentker, Anne Kunze, Daniel Müller & Gäste
In dieser Folge des ABC des Verbrechens erklärt die Runde den Unterschied zwischen Berufung und Revision: Während bei der Berufung der gesamte Prozess neu aufgerollt wird, prüft die Revision nur das schriftliche Urteil auf Rechtsfehler — etwa Widersprüche, Lücken oder Verstöße gegen Denkgesetze. Als anschauliches Beispiel dient der Fall Amelie, in dem ein Senat übersah, dass zwischen angeblicher Vergewaltigung und daraus resultierender Schwangerschaft 21 Monate lagen.
„Zwischen angeblicher Vergewaltigung und angeblich daraus resultierender Schwangerschaft war 21 Monate verstrichen. Das kann so nicht gewesen sein, ist ein Denkfehler, und solche Denkfehler müssen dazu führen, dass das Urteil aufgehoben wird.“
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