#226
P wie Psychiater und Psychologen
Sabine Rückert, Andreas Sentker, Anne Kunze, Daniel Müller & Gäste
In der 20. Folge des ABC des Verbrechens geht es um die Rolle von Psychiatern und Psychologen vor Gericht. Gutachter kommen dann zum Einsatz, wenn die eigene Sachkunde des Gerichts nicht ausreicht — etwa bei Zeugen mit Persönlichkeitsstörungen oder bei Taten, die Jahrzehnte zurückliegen. Da Psychologie und Psychiatrie keine exakten Wissenschaften sind, bleiben ihre Einschätzungen letztlich Wertungsfragen — und das Gericht darf sein Urteil niemals an einen Sachverständigen auslagern, auch wenn das in der Praxis immer noch zu häufig vorkommt.
„Alle am Strafprozess Beteiligten müssen sich klarmachen, der Sachverständige ist und bleibt ein Beweismittel wie jedes andere. Er ist nicht derjenige, der den Prozess entscheidet.“
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