#224
N wie Nebenklage und O wie Opfer
Sabine Rückert, Andreas Sentker, Anne Kunze, Daniel Müller & Gäste
In dieser Folge des ABC des Verbrechens erklären die Strafverteidiger, was Nebenklage bedeutet: Opfer bestimmter Straftaten können sich mit eigenem Anwalt aktiv am Verfahren beteiligen. Ein konkreter Fall macht die Bedeutung greifbar — eine Frau wurde auf einer Party sexuell bedrängt, doch die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren mit fragwürdiger Begründung ein, woraufhin erst ein Klageerzwingungsantrag vor dem Oberlandesgericht zur Anklage führte.
„Er hat sie sozusagen so lange berührt, bis sie ihr Nein aufgegeben hat. Und auf dieser Grundlage und mit dieser Begründung hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren dann eingestellt.“
Erwähnte Medien (0)
In dieser Episode wurden keine Medien erwähnt.