D wie Dokumentation
Sabine Rückert, Andreas Sentker, Anne Kunze, Daniel Müller & Gäste
In dieser Folge des ABC des Verbrechens geht es um ein erstaunliches Defizit der deutschen Strafjustiz: Bei Landgerichten und Oberlandesgerichten gibt es kein Inhaltsprotokoll von Zeugenaussagen. Richter kritzeln handschriftlich mit, was sie können — während sie gleichzeitig zuhören, Fragen formulieren und den Fall bewerten müssen. Studien zeigen, dass diese Überlastung Urteile beeinflusst: Vor der Mittagspause und am Ende langer Verhandlungstage fallen härtere Urteile als nach einer Mahlzeit.
„Der Zeuge erschien bei Aufruf, der Zeuge machte Angaben zur Sache, der Zeuge wurde im Allgemeinen einvernehmen und vereidigt entlassen.“
Erwähnte Medien (1)
Extraneous factors in judicial decisions
Shai Danziger, Jonathan Levav, Liora Avnaim-Pesso
🗣 Andreas Sentker referenziert bei ⏱ 00:03:42 „Es gibt Studien dazu, dass Richter morgens frisch ausgeschlafen oder mittags, wenn sie gesättigt sind, mildere Urteile sprechen, als kurz vor der Mittagspause, wenn sie nach mehreren Stunden Verhandlung übermüdet und hungrig sind oder eben am Ende eines langen Verhandlungstages, wenn sie auch hungrig und übermüdet sind.“
Im Gespräch über die fehlende Dokumentationspflicht bei Hauptverhandlungen an Landgerichten verweist Sentker auf empirische Forschung, die zeigt, dass äußere Faktoren wie Hunger und Ermüdung die Urteilsfindung beeinflussen. Die Studie von Danziger et al. (2011, PNAS) über israelische Richter und Bewährungsentscheidungen ist die bekannteste Untersuchung zu diesem Phänomen.