Artikel

Kommentar zur Gebührenordnung

Stefan Niggemeier

Es gibt einen Mismatch in den Daten: Der Artikeltitel bezieht sich auf die **Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)**, aber das Zitat und der Kontext handeln von **Rundfunkbeiträgen und dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen** – das sind zwei komplett unterschiedliche Themen. Das Zitat von Stefan Niggemeier kritisiert das Beitragsfestsetzungsverfahren für ÖR-Sender, nicht die Ärzte-Gebührenordnung. Kann es sein, dass: - Ein anderer Artikel-Titel gemeint ist, oder - Das Zitat/der Kontext sich auf einen anderen Artikel bezieht? Sonst kann ich keine sinnvolle Beschreibung schreiben, die beide Teile zusammenbringt.

Kommentar zur Gebührenordnung

Erwähnungen (1)

Lanz & Precht
🗣 Markus Lanz empfiehlt aktiv bei ⏱ 00:27:03
„Und Stefan Niggemeier, mit dem ich oft über Kreuz liege und so weiter, hat einen sehr klugen, guten Kommentar dazu geschrieben. Er sagte nämlich, das verkürzt diesen Prozess der Beitragsfestsetzung mutwillig um ganz entscheidende Schritte und sagt, die Abgeordneten stimmen nämlich nicht über das ab, was die Öffentlich-Rechtlichen fordern, sondern sie stimmen über das ab, was die Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam beschlossen haben.“

Als Gegenposition zu Altrogges Polemik zitiert Lanz einen Kommentar von Stefan Niggemeier, der die verkürzte Darstellung des Beitragsfestsetzungsverfahrens kritisiert. Lanz hebt hervor, dass Niggemeier trotz sonstiger Meinungsverschiedenheiten hier einen klugen Beitrag geliefert habe, der die mehrstufige Kontrolle durch KEF und Ministerpräsidenten richtig einordnet.

Ähnliche Medien

Artikel über Christian-Schertz-Doku auf Übermedien
Artikel

Artikel über Christian-Schertz-Doku auf Übermedien

Stefan Niggemeier

Stefan Niggemeier kritisiert eine ARD-Dokumentation, die dem Anwalt Christian Schertz ein Denkmal setzt und seine Rolle bei der Aufdeckung des Systems Wedel rühmt. Niggemeiers Analyse zufolge blendet die Doku wichtige Aspekte aus und präsentiert ein unvollständiges Bild von Schertz' Aktivitäten. Der Konflikt zwischen Niggemeier und Schertz zeigt die Spannungen um die Deutungshoheit bei #MeToo-Fragen. Der Artikel wirft Fragen zur Verantwortung öffentlich-rechtlicher Sender bei der kritischen Berichterstattung auf.

Zum Artikel bei Uebermedien.de
Artikel von Stefan Niggemeier über Reichsbürger-Razzia
Artikel

Artikel von Stefan Niggemeier über Reichsbürger-Razzia

Stefan Niggemeier

Die Berichterstattung über die "Reichsbürger"-Razzia wirft Fragen auf: Wie konnte so schnell und ausführlich reagiert werden? Gab es Absprachen mit den Ermittlern? Medienjournalist Stefan Niggemeier empfiehlt, Distanz zu Behörden zu wahren.

Zum Artikel bei Deutschlandfunkkultur.de
Artikel über die Christian-Scherz-Doku auf Übermedien
Artikel

Artikel über die Christian-Scherz-Doku auf Übermedien

Stefan Niggemeier

Der Medienjournalist Stefan Niggemeier kritisiert eine ARD-Dokumentation, die Anwalt Christian Schertz als Vorkämpfer der #MeToo-Bewegung würdigt. Die Sendung würdigt Schertz dafür, das System des Filmemachers Dieter Wedel öffentlich gemacht zu haben, blendet aber wesentliche kritische Aspekte aus. Niggemeiers Artikel auf Übermedien zeigte sich unkritisch gegenüber der Darstellung und hinterfragte die einseitige Erzählung. Diese Medienkritik verdeutlicht, wie öffentlich-rechtliche Dokumentationen einzelne Personen gezielt inszenieren können, ohne ihre Rolle vollständig und kritisch zu beleuchten.

Zum Artikel bei Uebermedien.de
Artikel über die Reichsbürger-Razzia und Medienberichterstattung
Artikel

Artikel über die Reichsbürger-Razzia und Medienberichterstattung

Stefan Niggemeier

Stefan Niggemeier analysiert die Medienberichterstattung über die Reichsbürger-Razzia kritisch und fragt, wie Journalisten so schnell und ausführlich berichten konnten – es stellt sich die Frage nach möglichen Absprachen mit Behörden. Der Medienjournalist warnt davor, dass Journalisten nicht zur PR-Abteilung der Ermittler werden dürfen und Distanz bewahren müssen. Seine Analyse zeigt, dass Reichsbürger in Medienberichten oft verharmlost werden, obwohl sie tatsächlich gut organisiert, wohlhabend und in institutionellen Strukturen verankert sind – eine erhebliche Unterschätzung ihrer tatsächlichen Gefährlichkeit.

Zum Artikel bei Deutschlandfunkkultur.de